Abgasmessung
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sämtliche Feuerstätten in regelmäßigen Abständen einer wiederkehrenden Überprüfung zu unterziehen sind, um die für den Umweltschutz relevanten Bestimmungen der Emissionen einzuhalten.
Gerne wird ihr gerät bei Wartungen von mir mit gemessen und ein Prüfprotokoll mit plankette hinterlassen. So profitieren sie doppelt denn es ist wird alles aus einer Hand gemacht.
Messintervalle Wien:
Geräte mit einer Nennheizleistung ab 15 bis 26 kW ===> alle 5 Jahre
Geräte mit einer Nennheizleistung ab 26 bis 50 kW ===> alle 2 Jahre
Geräte mit einer Nennheizleistung ab 50 ===> jährlich
Messintervalle Niederösterreich:
Geräte mit einer Nennheizleistung ab 11 bis 50 kW ===> alle 2 Jahre
Geräte mit einer Nennheizleistung ab 50 kW ===> jährlich
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